Was tun im Trauerfall

Was ist im Eintritt eines Todesfalls zu tun?

Arzt oder Notdienst benachrichtigen

Bei einem Todesfall zu Hause muss als erstes der Arzt benachrichtigt werden, wenn möglich der Hausarzt. Sollte dieser nicht erreichbar sein, dann rufen Sie bitte den ärztlichen Notdienst oder den nächsten erreichbaren Arzt an. Dieser stellt dann den Totenschein aus - welche für die Überführung und die Beurkundung des Sterbefalls benötigt wird.

Bestatter informieren

Gleichzeitig sollten Sie uns benachrichtigen, damit wir uns um alles Weitere kümmern können. Tritt der Tod im Altersheim oder in einem Krankenhaus ein, wird der Arzt durch die Verwaltung benachrichtigt.

Kein Mensch denkt gerne an seinen Tod, noch an den eines Angehörigen.

Ein plötzlicher Todesfall versetzt die Familie in eine Ausnahmesituation. Hier kann ein qualifiziertes Bestattungsunternehmen den Hinterbliebenen hilfreich zur Seite stehen. Als qualifiziertes Fachunternehmen, mit Berechtigung zur Führung des Fachzeichens, ist es unsere Aufgabe, den Angehörigen mit viel Verständnis, Unterstützung und Begleitung beim Umgang mit dem Leid zu helfen. Dabei ist es uns besonders wichtig, dass sich die Angehörigen voll und ganz auf den Abschiedsweg konzentrieren können.

Rühle Bestattungen hilft

Neben der Ausrichtung und Durchführung der Bestattung, übernehmen wir daher gerne für Sie die Erledigung der Formalitäten bei Behörden und Kirchen, die Beantragung finanzieller Ansprüche bei Versicherungen, drucken von Trauerdrucksachen, erstellen von Todesanzeigen und Danksagungen für die Tageszeitungen, Blumenschmuck und Dekoration für die Aufbahrung und Abschiedsnahme vom Verstorbenen. Kurzum, wir geleiten den Verstorbenen, nachdem der Arzt die Papiere ausgestellt hat, bis die Blumen auf dem Grabhügel aufgelegt sind.

Das sollten Sie unbedingt wissen!

Die Angehörigen haben das Recht zu entscheiden, welches Bestattungsunternehmen benachrichtigt werden soll. Dies ist völlig unabhängig von Wohnort, Sterbeort oder Bestattungsort der verstorbenen Person. Unser Leistungs- und Kostenspektrum ist stets unverändert, ganz gleich in welcher Gemeinde unserer Region wir die Gestaltung und Organisation der Bestattung übernehmen.

Folgende Unterlagen sollten griffbereit sein

  • Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen
  • Stammbuch
  • Geburtsurkunde bei Ledigen
  • Heiratsurkunde bei Verheirateten
  • Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten bei Verwittweten
  • Scheidungsurteil bei Ehescheidung – mit Rechtskraftvermerk
  • Krankenversicherungskarte
  • Schwerbehindertenausweis
Zum Seitenanfang